ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen der niederländischen Thuiswinkel Organisation wurden in Absprache mit dem Verbraucherverband im Rahmen der Koordinierungsgruppe zur Selbstregulierung (CZ) des Sozialwirtschaftlichen Rates ausgearbeitet und treten mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.

Inhalt:

Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Identität des Gewerbetreibenden
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 4 Angebot
Artikel 5 Vertrag
Artikel 6 Widerrufsrecht
Artikel 7 Kosten im Widerrufsfall
Artikel 8 Ausschluss des Widerrufsrechts
Artikel 9 Preise
Artikel 10 Konformität und Garantie
Artikel 11 Lieferung und Ausführung
Artikel 12 – Dauertransaktion: Laufzeit, Kündigung und Verlängerung
Artikel 13 Bezahlung
Artikel 14 Beschwerdeverfahren
Artikel 15 Streitfälle
Artikel 16 Branchengarantie
Artikel 17 Ergänzende oder abweichende Bestimmungen
Artikel 18 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Thuiswinkel

 

 Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

  • Widerrufsfrist:ist die Frist, innerhalb welcher der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann.
  • Verbraucher:ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und die mit dem Gewerbetreibenden einen Fernabsatzvertrag eingeht.
  • Tag:ist ein Kalendertag;
  • Dauertransaktion:ein Fernabsatzvertrag über eine Reihe von Waren und/oder Dienstleistungen, bei denen die Liefer- und/oder Abnahmeverpflichtungen zeitlich gestaffelt sind.
  • Dauerhafter Datenträger:ist jedes Mittel, das es dem Verbraucher oder Gewerbetreibenden ermöglicht, persönlich an ihn gerichtete Informationen so zu speichern, dass sie künftig abgerufen werden können und eine unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen möglich ist.
  • Widerrufsrecht:ist die Möglichkeit für den Verbraucher, innerhalb der Widerrufsfrist den Fernabsatzvertrag zu kündigen.
  • Gewerbetreibender:ist eine natürliche Person oder juristische Person, die ein Mitglied der niederländischen Thuiswinkel Organisation ist und Verbrauchern Waren und/oder Dienstleistungen über Fernabsatz anbietet.
  • Fernabsatzvertrag:ist ein Vertrag, bei dem im Rahmen eines vom Gewerbetreibenden organisierten Systems für den Fernabsatz von Waren und/oder Dienstleistungen bis hin zum Vertragsabschluss ausschließlich Fernkommunikationstechnik(en) zum Einsatz gelangt bzw. gelangen.
  • Fernkommunikationstechnik: ein Mittel, das angewendet werden kann, um Verträge abzuschließen, ohne dass der Gewerbetreibende und der Verbraucher sich gleichzeitig in demselben Raum befinden.

 

Artikel 2 – Identität des Gewerbetreibenden

Name des Gewerbetreibenden: Die Nomad Company B.V.
Handelsname: NOMAD®
Eingetragene Firmenanschrift:
Stoomweg 13 A
2631 RR, Nootdorp
Niederlandeande

Handelskammer-Nr.: 09069943
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL001329601B01

 Artikel 3 – Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot des Gewerbetreibenden und für jeden Fernabsatzvertrag, der zwischen dem Gewerbetreibenden und dem Verbraucher zustande kommt.
  • Bevor der Fernabsatzvertrag abgeschlossen wird, wird der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verbraucher zur Verfügung gestellt. Wenn dies aus vertretbaren Gründen nicht möglich ist, hat der Gewerbetreibende vor Abschluss des Fernabsatzvertrages anzugeben, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Gewerbetreibenden einzusehen sind und dass sie auf Anfrage des Verbrauchers so schnell wie möglich kostenfrei zugesandt werden.
  • Wenn der Fernabsatzvertrag elektronisch abgeschlossen wird, ist vor Abschluss des Fernabsatzvertrages und im Gegensatz zum vorherigen Absatz dem Verbraucher der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen elektronisch zur Verfügung zu stellen, sodass der Verbraucher dieses auf einfache Weise auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann. Wenn dies aus vertretbaren Gründen nicht möglich ist, hat der Gewerbetreibende vor Abschluss des Fernabsatzvertrages anzugeben, wo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf elektronischem Wege eingesehen werden können und dass sie auf Anfrage des Verbrauchers auf elektronischem Wege oder auf andere Weise kostenlos zugesandt werden.
  • Für den Fall, dass neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugleich spezifische Waren- oder Dienstleistungsbedingungen gelten, gelten Absätze 2 und 3 sinngemäß. Der Verbraucher kann sich im Falle widersprüchlicher Bedingungen stets auf diejenigen anwendbaren Bedingungen berufen, die für ihn am günstigsten sind.

 

Artikel 4 – Angebot

  • Wenn ein Angebot eine eingeschränkte Gültigkeitsdauer hat oder unter Bedingungen unterbreitet wird, ist dies ausdrücklich im Angebot anzugeben.
  • Das Angebot enthält eine vollständige und präzise Beschreibung der angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen. Die Beschreibung ist hinreichend detailliert, um dem Verbraucher eine gute Beurteilung des Angebots zu ermöglichen. Wenn der Gewerbetreibende Abbildungen verwendet, müssen diese eine wahrheitsgetreue Wiedergabe der angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen sein. Offensichtliche Versehen oder sichtbare Fehler im Angebot sind für den Gewerbetreibenden nicht verbindlich.
  • Jedes Angebot hat derartige Informationen zu enthalten, dass für den Verbraucher eindeutig erkennbar ist, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme dieses Angebots verbunden sind. Dies umfasst insbesondere:
    • den Preis, einschließlich Steuern;
    • sämtliche Lieferkosten;
    • die Art, wie der Vertrag zustande kommt und welche Handlungen dafür nötig sind;
    • ob ein Widerrufsrecht besteht oder nicht;
    • die Art der Zahlung, Lieferung und Durchführung des Vertrages;
    • die Frist für die Angebotsannahme oder die Frist, für die der Gewerbetreibende den Preis garantiert;
    • die Höhe der Gebühr für die Fernkommunikation, falls die Nutzungskosten für die Fernkommunikationstechnik auf einer anderen Grundlage als der regulären Grundgebühr berechnet werden.
    • ob ein Vertrag nach Zustandekommen archiviert wird und, wenn dem so ist, wie der Verbraucher darauf zurückgreifen kann.
    • wie der Verbraucher die von ihm im Rahmen des Vertrages bereitgestellten Daten erhalten kann und wie er diese vor Vertragsabschluss berichtigen kann.
    • in welchen Sprachen, neben Niederländisch, der Vertrag abgeschlossen werden kann.
    • welchen Verhaltenskodizes sich der Gewerbetreibende unterworfen hat und wie der Verbraucher auf elektronischem Wege auf diese zugreifen kann.
    • die Mindestlaufzeit eines Fernabsatzvertrages, falls es sich um die fortlaufende oder regelmäßige Lieferung von Waren oder Dienstleistungen handelt.

 

Artikel 5 – Vertrag

  • Vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 4 kommt der Vertrag zu dem Zeitpunkt zustande, an dem der Verbraucher das Angebot annimmt und die darin enthaltenen Bedingungen erfüllt wurden.
  • Wenn der Verbraucher das Angebot auf elektronischem Wege angenommen hat, hat der Gewerbetreibende ebenfalls auf elektronischem Wege unverzüglich den Empfang der Angebotsannahme zu bestätigen. Solange der Gewerbetreibende den Empfang der Angebotsannahme nicht bestätigt hat, kann der Verbraucher den Vertrag kündigen.
  • Wenn der Vertrag elektronisch zustande kommt, hat der Gewerbetreibende geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der elektronischen Datenübertragung zu ergreifen und für eine sichere Web-Umgebung zu sorgen. Wenn der Verbraucher elektronisch bezahlen kann, hat der Gewerbetreibende geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
  • Der Gewerbetreibende kann sich im gesetzlichen Rahmen darüber informieren, ob der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann sowie über sämtliche Umstände und Faktoren, die für ein vertretbares Eingehen des Fernabsatzvertrages wichtig sind. Wenn der Gewerbetreibende aufgrund dieser Prüfung gute Gründe hat, den Vertrag nicht abzuschließen, ist er berechtigt, eine Bestellung oder Anfrage unter Angabe von Gründen abzulehnen oder mit der Erfüllung besondere Bedingungen zu verbinden.
  • Der Gewerbetreibende hat mit der Ware oder der Dienstleistung folgende Informationen an den Verbraucher mitzusenden, und zwar schriftlich oder so, dass der Verbraucher sie auf einem zugänglichen dauerhaften Datenträger speichern kann.
  1. die Anschrift der Niederlassung des Gewerbetreibenden, an die sich der Verbraucher mit Beschwerden melden kann;
  2. die Bedingungen, unter denen der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann und wie er diesbezüglich vorzugehen hat, oder eine klare Mitteilung, dass das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist;
  3. Informationen in Bezug auf Garantien und einen bestehenden Kundendienst;
  4. die Angaben in Artikel 4, Absatz 3 dieser AGB, sofern der Verbraucher diese Angaben nicht bereits vor Vertragsabschluss vom Gewerbetreibenden erhalten hat;
  5. die Anforderungen für die Vertragskündigung, wenn der Vertrag eine Laufzeit von mehr als einem Jahr hat oder unbefristet ist.
  6. Im Falle einer Dauertransaktion trifft die Bestimmung im vorangehenden Absatz nur auf die erste Lieferung zu.

 

Artikel 6 – Widerrufsrecht
Bei der Lieferung von Waren
1. Beim Kauf von Waren hat der Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von vierzehn Tagen zu kündigen. Diese Frist beginnt am Folgetag des Tages, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher vorher bestimmter und dem Gewerbetreibenden bekannt gemachter Vertreter die Ware entgegengenommen hat.
2. Während dieser Frist hat der Verbraucher sorgfältig mit der Ware und der Verpackung umzugehen. Er darf die Ware nur in dem Maße auspacken oder gebrauchen, wie es nötig ist, um beurteilen zu können, ob er die Ware behalten möchte. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, hat er die Ware mit sämtlichem gelieferten Zubehör und, soweit vernünftigerweise möglich, im Originalzustand und in der Originalverpackung in Übereinstimmung mit den angemessenen und klaren Anweisungen des Gewerbetreibenden an diesen zurückzuschicken.
Bei Erbringung von Dienstleistungen
Bei der Erbringung von Dienstleistungen hat der Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von mindestens 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu kündigen.
4. Um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, hat der Verbraucher in Übereinstimmung mit den angemessenen und klaren Anweisungen, die der Gewerbetreibende bei der Unterbreitung des Angebots und/oder spätestens bei der Erbringung der Dienstleistung erteilt hat, zu handeln.

Artikel 7 – Kosten im Widerrufsfall

  • Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat er höchstens die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen.
  • Wenn der Verbraucher eine Summe bezahlt hat, hat der Gewerbetreibende diese Summe schnellstmöglich, jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Rücksendung der Ware oder nach Widerruf, zurückzuzahlen.

 

Artikel 8 – Ausschluss des Widerrufsrechts

  • Das Widerrufsrecht des Verbrauchers kann nur dann vom Gewerbetreibenden ausgeschlossen werden, wenn dieser Ausschluss in Absatz 2 oder 3 dieses Artikels vorgesehen ist. Der Ausschluss des Widerrufsrechts gilt nur, wenn der Gewerbetreibende dies eindeutig im Angebot oder zumindest rechtzeitig vor Vertragsabschluss angegeben hat.
  • Ein Ausschluss des Widerrufsrechts ist nur für Waren möglich:
  • die vom Gewerbetreibenden in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Verbrauchers hergestellt wurden,
  • die eindeutig persönlicher Art sind;
  • die aufgrund ihrer Art nicht zurückgeschickt werden können;
  • die schnell verderben oder altern;
  • deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterworfen ist, auf die der Gewerbetreibende keinen Einfluss hat;
  • für einzelne Zeitungen und Zeitschriften;
  • für Audio- und Videoaufnahmen sowie Computersoftware, bei denen der Verbraucher die Versiegelung aufgebrochen hat.
  • Ein Ausschluss des Widerrufsrechts ist nur für Dienstleistungen möglich:
  1. die Unterkunft, Transport, Restaurantbetrieb oder Freizeitgestaltung betreffen und an einem bestimmten Datum oder in einem bestimmten Zeitraum zu erbringen sind;
  2. deren Erbringung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat, bevor die Widerrufsfrist abgelaufen war;
  3. die Wetten und Lotterien betreffen.

 

Artikel 9 – Preise

  • Während der im Angebot angegebenen Gültigkeitsdauer werden die Preise der angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen nicht erhöht, es sei denn, es kommt zu Preisänderungen in Folge von Änderungen der Mehrwertsteuersätze.
  • In Abweichung vom vorherigen Absatz kann der Gewerbetreibende Waren oder Dienstleistungen, deren Preise Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegen, auf die der Gewerbetreibende keinen Einfluss hat, mit variablen Preisen anbieten. Auf diese Schwankungsgebundenheit und die Tatsache, dass angegebene Preise Richtpreise sind, ist im Angebot hinzuweisen.
  • Preiserhöhungen binnen 3 Monaten nach Vertragsabschluss sind nur dann zulässig, wenn sie die Folge von gesetzlichen Regelungen oder Bestimmungen sind.
  • Preiserhöhungen, die sich 3 Monate nach Vertragsabschluss ergeben, sind nur dann zulässig, wenn sich der Gewerbetreibende dies ausbedungen hat und:
    • sie die Folge von gesetzlichen Regelungen oder Bestimmungen sind; oder
    • der Verbraucher befugt ist, den Vertrag zu dem Tag zu kündigen, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt.
  • Die im Angebot über Waren oder Dienstleistungen angegebenen Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

 

Artikel 10 – Konformität und Garantie

  • Der Gewerbetreibende sichert zu, dass die Waren und/oder Dienstleistungen vertragskonform sind sowie die im Angebot angegebenen Spezifikationen, die angemessenen Forderungen der Tauglichkeit und/oder Brauchbarkeit und die zum Datum des Vertragsabschlusses bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördlichen Vorschriften erfüllen. Sofern dies vereinbart wurde, sichert der Gewerbetreibende auch zu, dass die Ware für einen nicht gewöhnlichen Verbrauchszweck geeignet ist.
  • Eine vom Gewerbetreibenden, Hersteller oder Importeur als Garantie angebotene Regelung schränkt nicht die Rechte und Ansprüche ein, die der Verbraucher aufgrund des Vertrages gegenüber dem Gewerbetreibenden geltend machen kann.

 

Artikel 11 – Lieferung und Ausführung

  • Der Gewerbetreibende hat bei der Entgegennahme und Ausführung von Produktbestellungen sowie bei der Beurteilung von Anfragen zur Erbringung von Dienstleistungen die größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen.
  • Als Lieferort gilt die Adresse, die der Verbraucher dem Gewerbetreibenden mitteilt.
  • Unter Berücksichtigung der Angaben in Artikel 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Gewerbetreibende angenommene Bestellungen schnellstmöglich, jedoch spätestens innerhalb von 30 Tagen auszuführen, es sei denn, es wurde eine längere Lieferzeit vereinbart. Wenn sich die Zustellung verzögert oder wenn eine Bestellung nicht oder nur teilweise ausgeführt werden kann, ist der Verbraucher spätestens 30 Tage, nachdem er die Bestellung aufgegeben hat, darüber zu informieren. In diesem Fall hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag ohne Kosten zu kündigen, und erhält Anspruch auf etwaigen Schadenersatz.
  • Im Falle einer Kündigung in Übereinstimmung mit dem vorherigen Absatz hat der Gewerbetreibende den Betrag, den der Verbraucher bezahlt hat, schnellstmöglich, jedoch spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Kündigung, zurückzuzahlen.
  • Wenn sich die Lieferung einer bestellten Ware als unmöglich herausstellen, hat sich der Gewerbetreibende zu bemühen, einen Ersatzartikel zur Verfügung zu stellen. Spätestens bei der Zustellung ist eindeutig und verständlich mitzuteilen, dass ein Ersatzartikel geliefert wird. Bei Ersatzartikeln kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden. Die Kosten für Rücksendungen hat der Gewerbetreibende zu tragen.
  • Die Risiko, dass Waren beschädigt und/oder verloren gehen, liegt beim Gewerbetreibenden, bis zum Zeitpunkt der Zustellung beim Verbraucher oder einem vom Verbraucher vorher bestimmten und dem Gewerbetreibenden bekannt gemachten Vertreter, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

 

Artikel 12 – Dauertransaktion: Laufzeit, Kündigung und Verlängerung
Kündigung

  • Der Verbraucher kann einen unbefristeten Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Waren (einschließlich Strom) oder regelmäßige Erbringung von Dienstleistungen jederzeit unter Berücksichtigung der diesbezüglich vereinbarten Kündigungsbedingungen und einer Kündigungsfrist von höchstens einen Monat kündigen.
  • Der Verbraucher kann einen befristeten Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Waren (einschließlich Strom) oder regelmäßige Erbringung von Dienstleistungen jederzeit zum Ende der festgelegten Dauer unter Berücksichtigung der diesbezüglich vereinbarten Kündigungsbedingungen und einer Kündigungsfrist von höchstens einen Monat kündigen.
  • Der Verbraucher kann die in den vorstehenden Absätzen genannten Verträge:
  • jederzeit kündigen und darf nicht auf eine Kündigung an einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum beschränkt werden;
  • mindestens auf dieselbe Art und Weise, wie er ihn eingegangen ist, kündigen.
  • jederzeit mit derselben Kündigungsfrist kündigen, die auch für den Gewerbetreibenden vorgeschrieben ist.

Verlängerung

  • Ein befristeter Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Waren (einschließlich Strom) oder regelmäßige Erbringung von Dienstleistungen darf nicht automatisch für eine bestimmte Dauer verlängert oder erneuert werden.
  • Abweichend von den Bestimmungen des vorherigen Absatzes darf ein befristeter Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Tages- oder Wochenzeitungen oder Zeitschriften automatisch für die Dauer von höchstens drei Monaten verlängert werden, wenn der Verbraucher jenen verlängerten Vertrag zum Ende der Verlängerung unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat kündigen kann.
  • Ein befristeter Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Waren oder regelmäßige Erbringung von Dienstleistungen darf nur automatisch für eine unbestimmte Dauer verlängert werden, wenn der Verbraucher den Vertrag jederzeit unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat kündigen kann. Sofern sich der Vertrag auf die regelmäßige, jedoch weniger als einmal im Monat erfolgende Lieferung von Tages- oder Wochenzeitungen oder Zeitschriften bezieht, gilt in diesem Fall eine Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten.
  • Ein befristeter Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Tages- oder Wochenzeitungen oder Zeitschriften zum Kennenlernen (Probe- oder Einführungsabonnement) wird nicht automatisch fortgesetzt und endet automatisch nach Verstreichen der Probezeit oder der Einführungsphase.

Laufzeit

  • Wenn ein Vertrag eine Laufzeit von über einem Jahr hat, darf der Verbraucher den Vertrag nach einem Jahr jederzeit unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat kündigen, es sei denn, eine Kündigung des Vertrages vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit ist nach billigem Ermessen nicht möglich.

 

Artikel 13 – Bezahlung

  • Sofern keine andere Frist vereinbart wird, sind die von dem Verbraucher zu zahlenden Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Anfang der Widerrufsfrist gemäß Artikel 6, Absatz 1 zahlbar. Im Falle eines Vertrages zur Erbringung von Dienstleistungen fängt diese Frist von 14 Tagen an, nachdem der Verbraucher vom Gewerbetreibenden die Auftragsbestätigung erhalten hat.
  • Beim Verkauf von Waren an den Verbraucher, darf in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nie eine Anzahlung von mehr als 50 % vereinbart werden. Wenn Vorauskasse vereinbart wird, kann der Verbraucher keine Ansprüche hinsichtlich der Ausführung der betreffenden Bestellung oder Dienstleistung(en) geltend machen, bevor nicht die vereinbarte Vorauskasse stattgefunden hat.
  • Der Verbraucher ist verpflichtet, dem Gewerbetreibenden unverzüglich sämtliche Fehler bei Zahlungsangaben zu melden.
  • Bei Nichtzahlung des Verbrauchers hat der Gewerbetreibende vorbehaltlich gesetzlicher Einschränkungen das Recht, dem Verbraucher die vorab mitgeteilten angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen.

 

Artikel 14 – Beschwerdeverfahren

  • Der Gewerbetreibende hat für ein hinreichend bekannt gemachtes Verfahren im Falle von Beschwerden zu sorgen und behandelt Beschwerden in Übereinstimmung mit diesem Verfahren.
  • Beschwerden in Bezug auf die Vertragserfüllung müssen binnen angemessener Zeit, nachdem der Verbraucher die Mängel festgestellt hat, vollständig und eindeutig beschrieben beim Gewerbetreibenden eingereicht werden.
  • Beim Gewerbetreibenden eingereichte Beschwerden werden innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Empfangsdatum, beantwortet. Wenn eine Beschwerde voraussehbar länger bearbeitet werden muss, schickt der Gewerbetreibende innerhalb von 14 Tagen eine Antwort, in der er den Empfang der Beschwerde bestätigt und angibt, wann der Verbraucher eine ausführliche Antwort erwarten kann.
  • Eine Beschwerde hinsichtlich einer Ware, einer Dienstleistung oder des Service des Gewerbetreibenden kann auch über ein Beschwerdeformular auf der Seite des Verbrauchers auf der Website der niederländischen ThuiswinkelOrganisation eingereicht werden: thuiswinkel.org
  • Die Beschwerde wird dann sowohl an den betreffenden Gewerbetreibenden als auch die niederländische ThuiswinkelOrganisation gesendet.
  • Wenn eine Beschwerde nicht im gegenseitigen Einvernehmen geregelt werden kann, entsteht ein Streitfall, welcher der Schlichtungsordnung unterliegt.

 

Artikel 15 – Streitfälle

  • Auf Verträge zwischen dem Gewerbetreibenden und dem Verbraucher, auf welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zutreffen, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
  • Streitfälle zwischen dem Verbraucher und dem Gewerbetreibenden über das Zustandekommen oder die Ausführung von Verträgen mit Bezug auf die von diesem Gewerbetreibenden zu liefernden Waren können unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen sowohl vom Verbraucher als auch vom Gewerbetreibenden dem Schlichtungsausschuss der niederländischen ThuiswinkelOrganisation, Postfach 90600, 2509 LP Den Haag (www.sgc.nl) vorgelegt werden.
  • Der Schlichtungsausschuss bearbeitet einen Streitfall nur dann, wenn der Verbraucher dem Gewerbetreibenden seine Beschwerde zunächst innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt hat.
  • Der Streitfall ist spätestens drei Monate nach seinem Entstehen schriftlich beim Schlichtungsausschuss anhängig zu machen.
  • Wenn der Verbraucher dem Schlichtungsausschuss einen Streitfall vorlegen möchte, ist der Gewerbetreibende an diese Entscheidung gebunden. Sofern sich der Gewerbetreibende auf eine Schlichtung über den Schlichtungsausschuss einlassen möchte, hat sich der Verbraucher innerhalb von fünf Wochen nach einem entsprechenden schriftlichen Antrag seitens des Gewerbetreibenden schriftlich darüber auszusprechen, ob er dies auch wünscht oder den Streitfall vor einem zuständigen Gericht verhandeln lassen möchte.
  • Der Schlichtungsausschuss urteilt gemäß den Bedingungen laut der Schlichtungsordnung des Schlichtungsausschusses. Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses verstehen sich als rechtsverbindliche Empfehlung.
  • Der Schlichtungsausschuss wird einen Streitfall nicht behandeln oder die Behandlung einstellen, wenn dem Gewerbetreibenden Zahlungsaufschub gewährt wurde, er Konkurs angemeldet hat oder seine Geschäftstätigkeiten eingestellt hat, bevor ein Streitfall auf der Sitzung des Schlichtungsausschusses behandelt und ein Endurteil gefällt wurde.
  • Wenn neben dem Schlichtungsausschuss von Thuiswinkelein anderer anerkannter oder mit der Stichting Geschillencommissies voor Consumentenzaken (SGC – Stiftung für Verbraucherschlichtungsausschüsse) oder dem Klachteninstituut Financiële Dienstverlening (Kifid – Beschwerdeinstitut für Finanzdienstleistungen) verbundener Schlichtungsausschuss zuständig ist, so ist für Streitfälle, die sich hauptsächlich auf den Fernabsatz von Waren oder Dienstleistungen beziehen, ausschließlich der Schlichtungsausschuss von Thuiswinkel zuständig. Bei allen anderen Streitfällen sind die anderen anerkannten oder mit der SGC oder dem Kifid verbundenen Schlichtungsausschüsse zuständig.

 

Artikel 16 – Branchengarantie

  • Die niederländische ThuiswinkelOrganisation sichert die Erfüllung der Pflichten ihrer Mitglieder in Bezug auf die ihnen vom Schlichtungsausschuss von Thuiswinkel auferlegten rechtsverbindlichen Empfehlungen zu, es sei denn, ein Mitglied entscheidet, innerhalb von zwei Monaten nach Abgabe der Empfehlung, diese verbindliche Empfehlung einem Gericht zur Prüfung vorzulegen. Im Falle einer Prüfung durch ein Gericht endet die Zusicherung und sie tritt erst wieder in Kraft, wenn das Gerichtsurteil, nämlich dass die verbindliche Empfehlung bindend ist, Rechtskraft erlangt. Bis zu einer Höchstsumme von 10.000 € wird die niederländische Thuiswinkel Organisation diesen Betrag je verbindlicher Empfehlung an den Verbraucher zahlen. Bei Beträgen höher als 10.000 € wird je verbindlicher Empfehlung der Betrag von 10.000 € bezahlt. Soweit der Betrag mehr als 10.000 € entspricht, ist die niederländische Thuiswinkel Organisation verpflichtet, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um dafür Sorge zu tragen, dass ihre Mitglieder die verbindliche Empfehlung erfüllen.
  • Für die Anwendung dieser Garantie hat der Verbraucher bei der niederländischen ThuiswinkelOrganisation eine schriftliche Beschwerde einzulegen und diese Forderung gegenüber dem Gewerbetreibenden an die niederländische Thuiswinkel Organisation zu übertragen. Soweit die Forderung gegenüber dem Gewerbetreibenden den Betrag von 10.000 € übersteigt, wird dem Verbraucher die Möglichkeit geboten, seine Forderung gegenüber dem Gewerbetreibenden über den Betrag von 10.000 € an die niederländische Thuiswinkel Organisation zu übertragen, wonach diese die Zahlung der Forderung vor Gericht in eigenem Namen und auf eigene Kosten verfolgt.

 

Artikel 17 – Ergänzende oder abweichende Bestimmungen
Bestimmungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder diese ergänzen, dürfen nicht zum Nachteil des Verbrauchers gereichen und müssen schriftlich oder auf die Weise festgelegt werden, dass sie auf einem dauerhaften Datenträger, auf den der Verbraucher Zugriff hat, gespeichert werden können.

 

Artikel 18 – Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Thuiswinkel

  • Die niederländische ThuiswinkelOrganisation ändert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur nach Rücksprache mit dem Verbraucherverband.
  • Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten erst in Kraft, nachdem sie auf angemessene Weise veröffentlicht wurden, unter der Voraussetzung, dass die Bestimmung, die für den Verbraucher am günstigsten ist, Vorrang hat, sofern Änderungen während der Gültigkeit eines Angebots auftreten.

Anschrift der niederländischen Thuiswinkel Organisation. Postfach 7001, 6710 CB EDE, Niederlande. 

RECHTE LEITEN SICH AUSSCHLIESSLICH AUF GRUNDLAGE DER NIEDERLÄNDISCHEN VERSION DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN